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Die von der "Landungsbrücke" angebotene Hilfe nennt sich PPM

(Personenbezogene Hilfe für psychisch kranke Menschen).

 

Die PPM ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII.

Ziel dieser Hilfe ist es, Ihre Selbständigkeit zu stärken und Ihre Lebenssituation so zu stabiliseren, dass Sie eigenverantwortlich in der eigenen Wohnung leben und Ihren Alltag meistern können.

 

Die Mitarbeiter der "Landungsbrücke" sind davon überzeugt, dass dies auch bei einer psychischen Erkrankung gut möglich ist. Dabei wollen wir Ihnen verlässlich und vertrauensvoll zur Seite stehen.

Stationäre oder teilstationäre Krankenhaus- und Wohnaufenthalte sollen vermieden werden.

 

Ziele, Umfang und Schwerpunkte der Betreuung werden gemeinsam festgelegt.

 

In der Regel übernimmt das zuständige Sozialamt die Kosten für die Betreuung.

Den Antrag auf Kostenübernahme können Sie mit uns gemeinsam stellen.

 

Über die PPM hinaus bieten wir auch folgende Hilfen an:

 

   · Sozialpädagogische Familienhilfe

     Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII

 

   · Haushaltshilfe bei Voraussetzungen nach § 27 SGB XII *

 

   · Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei Voraussetzungen nach § 70 SGB XII *

 

   · PBW (Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum) nach § 75 und §§ 53/54 SGB XII

     für Menschen mit Sinnes-, geistigen und körperlichen Behinderungen *

 

   · Wohnassistenz nach § 75 und §§ 53/54 SGB XII *

 

   · Soziotherapie bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse

 

* Diese Hilfen werden auch bei im Vordergrund stehenden geistigen oder körperlichen Behinderungen angeboten